DVGW 551 3 Legionellenproben

Ab dem 1.11.2011 besteht eine neue Trinkwasserverordnung. Danach müssen alle Warmwasseranlagen ab 400 l Speichervolumen jährlich durch amtlich zugelassene Labore auf Legionellen getestet werden. Diese Tests sind dem Gesundheitsämtern mitzuteilen. Grenzwertüberschreitungen sind den Gesundheitsämtern sofort unaufgefordert mitzuteilen. Bei Vermietung sind diese Kosten umlagefähig, d.h. sie können als Betriebskosten auf de Mieter umgelegt werden.

Untersuchungsverpflichtung gilt ohne behördliche Aufforderung für folgende Einrichtungen: 

  • Gebäudeverwaltungen
  • Vermieter
  • Krankenhäuser
  • Hotels
  • Schulen
  • Seniorenheime
  • Sportstätten
  • Schwimmbäder
  • Wohnheime
Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zur Legionellenprüfung in Ihrer Immobilie.

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